Das Stadthaus mit großzügig geschnittenen Balkonwohnungen wird rückseitig durch einen großen Wintergarten sowie einem Stadtgarten zu einem städtischen Kleinod. Vorbehaltlich der Baugenehmigung besteht die Möglichkeit der Aufstockung. Die Teilung in Eigentumswohnungen ist nach Angabe des Verkäufers möglich. Das Plus: Wahlweise Mieterfrei.